Gewässer auf die sich die Fischereierlaubnis bezieht:
Ohe:
Ganzjährig an den Uferseiten der Gemarkungen Esterwegen, Hilkenbrook, Breddenberg und Lorup ist das Angeln beidseitig, von der Gemarkung Neuscharrel bis zur Spahnharrenstätter Straße in Börger, unter Einhaltung der bekannten fischereirechtlichen Bestimmungen, erlaubt.
Die Ohe, dessen Quelle sich auf dem Gebiet der Gemeinde Spahnharenstätte befindet, windet sich im weiteren Verlauf durch Wiesen und Felder durch die Gemeinden Börger, Breddenberg, Lorup, Esterwegen und Hilkenbrook über Neuscharrel, wo sie dann mit der „Marka“ zusammenfließt und ab dort die „Sagter Ems“ bildet.
Die Ohe beherbergt alle gängigen heimischen Fischarten und wird jährlich durch die Ohe Besatzgemeinschaft nachbesetzt. Auch Jungaale werden jedes Jahr über das Aal Förderprogramm besetzt um die Erhaltung des europäischen Aal´s zu förden. Das Angeln wird in den warmen Monaten durch Krautwuchs erschwert. Wer aber mit der richtigen Strategie ans Wasser geht, wird hier sicherlich erfolgreich sein.
- Erlaubte Fanggeräte für die Ohe sind 3 Handangeln oder Spinner oder Piere. Andere Fanggeräte sind verboten.
- Wasserfahrzeuge jeglicher Art sind verboten.
- Gastkarten sind nur mit gültiger Fischer Prüfung erhältlich


Ohe Ableiter:
Der Ohe Ableiter erstreckt sich vom Sperrtor an der Ohe auf dem Teilstück Esterwegen/Hilkenbrook bis zum Küstenkanal an der B401. Der Ableiter wurde 2023 ausgebaggert. Das Angeln ist nun wieder gut möglich. Durch uneingeschränkte Verbindung zum Küstenkanal kommen alle Weißfischarten, Raubfische wie Hecht und Zander, sowie kapitale Karpfen, Aale und auch Welse vor.
- Erlaubte Fanggeräte für den Ohe Ableiter sind 3 Handangeln oder Spinner oder Piere.
- Gastkarten sind nur mit Gültiger Fischer Prüfung erhältlich.
- WICHTIG: Das Angeln am Ohe Ableiter ist nur mit gültiger Jahreserlaubnis oder mit Gastkarte erlaubt. Die Küstenkanalkarte berechtigt NICHT zum angeln am Ohe Ableiter, ebenso ist für den Küstenkanal eine Kanalkarte zu lösen.

Erikasee:
Das Angeln ist hier ganzjährig unter Einhaltung der bekannten fischereirechtlichen Bestimmungen, erlaubt.
Der Erikasee der, neben dem Angeln, auch touristisch und als Badesee genutzt wird, beherbergt neben Weiß – und Raubfischen auch Schleihen, Karpfen und Forellen. An diesem Gewässer finden jedes Jahr das An – und Abangeln des Vereins statt. (Siehe Termine)
- Erlaubte Fanggerät für den Erikasee sind 3 Handangeln oder Spinner.
- Das Anfüttern und das Angeln mit Futterkorb oder Madenpose ist verboten.
- Wasserfahrzeuge jeglicher Art sind verboten.
- Gastkarten sind nur mit gültiger Fischer Prüfung erhältlich
Heestersee
Der Heestersee ist das jüngste unserer Vereinsgewässer. An diesem Gewässer ist auch das Vereinsheim zu finden. Hier finden neben dem Gemeinschaftsangeln auch das Ferienpass – oder das Helferangeln statt. (Siehe Termine) Auch hier finden jährlich Besatzmaßnahmen statt und so finden wir neben Weiß – und Friedfischarten auch hier Raubfische und Forellen vor.
- Erlaubte Fanggeräte für den Heestersee sind 3 Handangeln oder Spinner
- Das Anfüttern und das Angeln mit Futterkorb oder Madenpose ist verboten
- Wasserfahrzeuge jeglicher Art sind verboten.
- Der Heestersee darf nur von unseren Vereinsmitglieder beangelt werden, es werden keine Gastkarten vergeben
- Das Angeln am Heestersee ist zeitlich beschränkt. (Siehe Öffnungszeiten Heestersee)
Schlammfänge
Auch zwei Schlammfänge und der Grenzgraben an der B401 sind Teil der Vereinsgewässer. Hier ist der Wasserstand sehr schwankend und im Sommer bei hohen Temperaturen sehr gering. Besatzmaßnahmen werden dort nicht durchgeführt.
- Erlaubte Fanggeräte sind 3 Handangeln oder Spinner oder Piere
- Gastkaren sind nur mit gültiger Fischer Prüfung erhältlich.
Es gelten weitere, folgende Regelungen
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen Anglers, mit gültigem Jahreserlaubnisscheins, angeln.
- Die Fangliste ist unverzüglich, nachdem der Fang waidgerecht versorgt wurde, auszufüllen, bevor die Ruten wieder ausgelegt werden
- Jahreserlaubnisschein, sowie die gültige Fischer Prüfung sind neben Hakenlöser, Kescher und Kugelschreiber sind immer mitzuführen
- Köderfische und Aal müssen gesammelt nach dem Angeln am Wasser eingetragen werden.
- Setzkescher, Aalleinen/Aalkörbe und das Angeln mit lebendigem Köderfisch ist verboten.
- Auch das Hältern lebender Köderfische im Eimer ist verboten
- Das Ausweiden und „Schuppen“ gefangener Fische an allen Vereinsgewässern ist verboten
- Während der Schonzeit sind an allen Vereinsgewässern Piere, Spinnere und jegliche Kunstköder verboten. Während dieser Zeit sind nur Made, Wurm, pflanzliche Köder oder Teig erlaubt.
- Es gelten die Vorschriften des Niedersächsischen Fischerei – und Tierschutzgesetzes
- Bei Verstößen kann die Angelerlaubnis sofort entzogen werden.

