Satzung der Ohebesatzgemeinschaft

Satzung der „Ohe – Besatzgemeinschaft Hümmling“

§ 1 Name, Sitz, Mitglieder

Die Gemeinschaft führt den Namen „Ohe – Besatzgemeinschaft Hümmling“ und wird postalisch durch den Fischereiverein Esterwegen vertreten.

Alle weiteren Belange und Entscheidungen werden von den Vorstandsmitgliedern der Mitgliedsvereine gleichermaßen getroffen.

Die Besatzgemeinschaft hat ihren Sitz in 26897 Esterwegen, Möhlenkamp 39

Weitere gleichberechtigte Mitglieder der Besatzgemeinschaft sind:

ASV Breddenberg Heidbrücken e.V., SAV Lorup e.V. und SFV Hilkenbrook e.V.

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. eines jeden Jahres

§ 2 Zweck der Besatzgemeinschaft

Zweck der Besatzgemeinschaft ist der Naturschutz und Landschaftspflege.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Hege
und Pflege des Gewässers „Ohe“, sowie der Erhaltung der bestehenden
Artenvielfalt der heimischen Fische unter fischereiökologischen
Aspekten und Schutz der Flora und Fauna durch gezielte Maßnahmen.

Mittel der Besatzgemeinschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
Die Mitgliedsvereine erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Besatzgemeinschaft.

§ 3 Kassenführung

Die „Ohe – Besatzgemeinschaft Hümmling wird durch den Kassenwart des Fischereivereins Esterwegen e.V vertreten.

Der Kassenwart ist verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben nach Belegen
laufend zu verbuchen. Aus den Belegen muss Zweck und Zahltag ersichtlich
sein.

Kasse und Buchhaltung sind den Mitgliedern der Besatzgemeinschaft auf Verlangen in den Sitzungen zur Einsichtnahme vorzulegen.

Die Prüfung zur korrekten Abwicklung aller Vorgänge erfolgt durch die Mitgliedsvereine der Besatzgemeinschaft.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Die „Ohe – Besatzgemeinschaft Hümmling wird durch den Kassenwart des Fischereivereins Esterwegen e.V vertreten.

Von den Mitgliedsvereinen werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages richtet sich nach der Mitgliederzahl der Mitgliedsvereine zum Stichtag 31.12 eines jeden Kalenderjahres.

Pro Vereinsmitglied werden 1,50 € erhoben.

Die Mitgliederzahl ist dem Fischereiverein Esterwegen zum 31.12 zu melden und Die Beiträge sind bis spätestens 01.03. eines jeden Jahres an den Fischereiverein Esterwegen e.V zu entrichten.

§ 5 Betretungsrechte an der Ohe

Jedes Mitglied der Mitgliedsvereine der „Ohe – Besatzgemeinschaft Hümmling“ ist unter Berücksichtigung von §5 berechtigt, die Uferbereiche beidseitig aller Mitgliedsvereine für die Ausübung der Fischerei und des Naturschutzes, zu betreten.

Fischereibereich:

Von der Brücke „Spahnharenstätter Straße“ in Börger die Ohe flussabwärts bis zur Gemarkung Friesoythe.

Das Befahren von Wegen und Pfaden mit dem PKW ist nur dort erlaubt, wo Schilder nicht dagegensprechen und geschieht auf eigene Gefahr.

§ 6 Fischereiberechtigung

Fischereiberechtigt sind alle Vereinsmitglieder der Mitgliedsvereine, die einen gültigen Fischereiausweiß und eine gültige Fischereierlaubnis / Jahreskarte des Mitgliedsvereins der Besatzgemeinschaft besitzen.

Die o.g. Dokumente sind beim Ausüben der Fischerei der Fischereiaufsicht oder den Vorstandmitgliedern der Mitgliedsvereine nach Aufforderung vorzulegen.

Erlaubte Fanggeräte an der Ohe:

3 Handangeln mit je einem Haken oder eine Spinnrute

Um den Bestand und die Artenvielfalt in der Ohe festzustellen, sind alle Fänge in die Fangliste einzutragen und bis zum 31.12 bei einem der Mitgliedsvereine abzugeben.

Fangbeschränkung:

Pro Tag dürfen 2 Karpfen, 2 Schleien, 1 Hecht gefangen werden

Pro Woche dürfen nicht mehr als 4 Karpfen, 4 Schleien, 2 Hechte gefangen werden

§ 7 Schonzeiten und Mindestmaße

Mindestmaße

Aal 45 cm                       Karausche 20 cm
Barsch 25 cm                       Karpfen 40 cm
Döbel 25 cm                       Schleie 30 cm
Forelle 25 cm                       Weißfisch 15 cm
Hasel 15 cm                       Zander 40 cm
Hecht 50 cm                       Wels*          frei

*Jeder gefangene Wels ist waidgerecht zu töten und dem Gewässer zu entnehmen! Eine Eintragung in die Fangliste ist unbedingt notwendig.

Schonzeiten

Hecht und Zander vom 01. Februar bis 30. Mai

Während dieser Zeit ist das Fischen mit Köderfisch oder mit Künstködern wie Wobbler, Spinner, Blinker, Spoon etc. untersagt.

Des Weiteren gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes

§ 8 Besatzmaßnahmen

Die Besatzgemeinschaft führt Besatzmaßnahmen im Sinne der Erhaltung der bestehenden
Artenvielfalt der heimischen Fische unter fischereiökologischen Aspekten durch. Dazu gehört

– die Teilnahme und der jährliche Besatz der Aalförderung, die über den LFV Weser Ems geregelt wird.

– Der regelmäßige Besatz zum Artenschutz von Meerforellen

– der Besatz jährlich oder alle zwei Jahre von weiteren Fischarten wie Karpfen, Schleie etc.

Alle Besatzmaßnahmen müssen von allen Mitgliedsvereinen abgestimmt und beschlossen werden.

§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Geschäftsjahr, möglichst im letzten Quartal, soll eine Versammlung der Vorstände aller Mitgliedsvereine stattfinden. Ort und Zeit werden mit allen Mitgliedvereinen abgestimmt.

Um beschlussfähig bei einer Versammlung zu sein, muss min. ein Vorstandsmitglied jeden Mitgliedsvereins anwesend sein.

Die Mitgliedvereine können von jedem Vorstandsmitglied innerhalb der Besatzgemeinschaft vertreten werden.

§ 10 Anträge

Jeder Mitgliedsverein kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der jährlichen
Versammlung Anträge in schriftlicher Form über den Fischereiverein Esterwegen e.V einreichen.

§ 11 Außerordentliche Versammlung

Die Vorstände aller Mitgliedsvereine der Besatzgemeinschaft können jederzeit eine außerordentliche Versammlung einberufen. Ort und Zeit wird dann mit allen Vorstandsmitgliedern der Besatzgemeinschaft abgestimmt und vereinbart.

§ 12 Arbeitseinsätze

Jährlich werden zwei Arbeitseinsätze der Mitgliedsvereine der Besatzgemeinschaft an der Ohe angestrebt. Auch Mitglieder aller Mitgliedsvereine sind dazu angehalten, an diesen Arbeitseinsätzen teilzunehmen. Es wird bei den Arbeitseinsätzen immer ein Teilstück der Ohe abgearbeitet.

§ 13 Veranstaltungen

Die „Ohe – Besatzgemeinschaft Hümmling“ strebt zwei Veranstaltungen im Jahr an.

„Gemeinschaftsangeln“

 „12 h Angeln“

§ 14 Satzungsänderung

Eine Satzungsänderung kann nur durch Beschluss aller Mitgliedsvereine der Besatzgemeinschaft auf der jährlichen Versammlung erfolgen.

§ 15 Austritt und Auflösung der Besatzgemeinschaft

Die „Ohe – Besatzgemeinschaft Hümmling“ kann nur mit allen anliegenden, an der Ohe fischereiberechtigten Vereinen bestehen. Der Austritt eines Mitgliedsvereins aus der Besatzgemeinschaft, erfordert die Auflösung oder eine Neubildung der o.g. Besatzgemeinschaft mit entsprechend neuer Satzung.

Der Austritt des Mitgliedsvereins kann nur in schriftlicher Form über den Fischereiverein Esterwegen e.V. drei Monate zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erfolgen.

Vorhandenes Guthaben wird entsprechend an alle Mitgliedsvereine ausgezahlt.

§ 16 Anerkennung der Satzung

Mit der Unterschrift aller Mitgliedsvereine der „Ohe – Besatzgemeinschaft Hümmling“ nehmen diese, die niedergeschriebene Satzung für folgenden Zeitraum an.

02.02.2024 – 31.12.24

Eine Fortsetzung der Vereinbarungen wird von allem Mitgliedern der Besatzgemeinschaft angestrebt.